Zustandsbericht
Seit dem 1. Januar 2002 gelten für den gewerblichen Handel mit Gebrauchtfahrzeugen neue Fristen in der Gewährleistung. Beim Verkauf eines Gebrauchtfahrzeuges durch einen Gewerbetreibenden an eine Privatperson gilt eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Begrenzt werden kann diese vertraglich zwischen Händler und Kunde auf ein Jahr. Was jedoch entfällt ist der Ausschluss der Haftung durch die Geschäftsbedingungen.
Neu ist auch die Beweislastumkehr in den ersten sechs Monaten ab dem Datum des Kaufvertrages. Der Gebrauchtwagenhändler bzw. Verkäufer, der gewerblich tätig ist (also auch beispielsweise ein Maler der seinen Transporter verkauft), muss nachweisen, dass der in diesem Zeitraum auftretende Mangel zum Zeitpunkt des Verkaufes nicht bereits vorhanden war. Tritt eine Meinungsverschiedenheit auf ist es also für den gewerblichen Handel von Nutzen, wenn von neutraler Stelle der Zustand des Fahrzeuges zum Zeitpunkt des Verkaufs bestätigt wird.
Der Zustandsbericht verfügt über einen eine Vielzahl von Prüfpunkten in den acht Hauptprüfkriterien: Karosserie/Aufbau, Reifen/Räder, Beleuchtung/Warnvorrichtungen, Innenraum/Sicherheit, Motor/Antrieb, Bremsanlage, Fahrwerk/Lenkung, Unterboden/Unfall.
Der detailliert erarbeitete und ausgedruckte Zustandsbericht kann zum festen Bestandteil des Kaufvertrages werden. Verschleiß unterliegt nicht dem neuen Gewährleistungsrecht. Im Falle von Forderungen kann der Zustandsbericht so den gewerblichen Verkäufer vor unberechtigten Forderungen schützen. Zugleich gibt er dem Endkunden detaillierte Auskunft über den Zustand des Fahrzeuges, dass er kaufen will.