Unter bestimmten Bedingungen dürfen Sie mit Ihrem Gespann 100 km/h fahren.
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Führerscheinumtausch
Wer zwischen 1965 und 1970 geboren ist und noch einen rosafarbenen oder grauen Führerschein besitzt, muss das Dokument bis zum 19.1.2024 in einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein umtauschen. Wer noch mit dem alten Führerschein erwischt wird, riskiert ein Verwarngeld von zehn Euro und muss den umgetauschten Führerschein dann der Polizei nachträglich vorlegen – sonst gibt es erneut ein Bußgeld.
Gasprüfungen z. B. für Kochstellen in privat genutzten Wohnmobilen oder Wohnanhängern
TÜFA-TEAM GmbH
TÜV SÜD Auto Partner
Frankfurter Str. 19 - 21
65527 Niedernhausen
Tel. 0 61 27 – 7 80 03
info@tuefa.de
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