Führerscheinumtausch
Wer zwischen 1965 und 1970 geboren ist und noch einen rosafarbenen oder grauen Führerschein besitzt, muss das Dokument bis zum 19.1.2024 in einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein umtauschen. Wer noch mit dem alten Führerschein erwischt wird, riskiert ein Verwarngeld von zehn Euro und muss den umgetauschten Führerschein dann der Polizei nachträglich vorlegen – sonst gibt es erneut ein Bußgeld.
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Alle Infos zu den Sicherheitprüfungen für LKWs, Zugmaschinen u.v.m nach § 29 StVZO.
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Sehen Sie, welche Punkte bei der Hauptuntersuchung wichtig sind.
Welche Fahrzeuge können als Oldtimer eingestuft werden?
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