Das Überziehen einer Hauptuntersuchung kostet Verwarnungsgeld.

Plakettengültigkeit

«Überziehen» kostet Geld und bringt nichts

Jeder kennt die amtlichen Prüfplaketten: Auf dem vorderen Kennzeichen Ihres Fahrzeugs befindet sich eventuell noch die eckige Plakette für die AU, auf dem hinteren Kennzeichen die runde Plakette für die HU.

Das Jahr, in dem die nächste Untersuchung fällig ist, steht in großen Ziffern in der Plaketten-Mitte. Den Monat, wann das Fahrzeug vorzuführen ist, erkennen Sie an der Zahl am oberen Plakettenrand («auf 12 Uhr»). Unsere Abbildung zeigt also eine im August fällige HU.
Das Jahr der Fälligkeit läßt sich außerdem – auch aus der Ferne – schnell an der Hintergrundfarbe der Plakette erkennen. Alle sieben Jahre beginnt der Farbzyklus von vorne:

Ein Überziehen des Prüftermins wird wie folgt geahndet:

  • 2 bis 4 Monate: 15 Euro
  • 4 bis 8 Monate: 25 Euro
  • über 8 Monate: 60 Euro; zusätzlich gibt es einen Punkt in Flensburg

Wird das Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt, kann dies mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 15,00 Euro geahndet werden.

Stellt man sein Fahrzeug verspätet zur Hauptuntersuchung vor, beginnt die neue Plakettenlaufzeit (in der Regel 2 Jahre) mit dem Monat der Vorstellung zur Hauptuntersuchung.

Dies gilt auch für abgemeldete Fahrzeuge und Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen: Ist bei einem abgemeldeten Fahrzeug die Plakette abgelaufen, muss vor der Zulassung eine Hauptuntersuchung durchgeführt werden. Die Plakettenlaufzeit zählt dann ganz normal vom Untersuchungstermin an.

Liegt bei einem Fahrzeug mit Saisonkennzeichen der Prüftermin außerhalb des Zulassungszeitraums, muss das Fahrzeug spätestens im ersten Monat des darauf folgenden Zulassungszeitraums zur HU. Auch hier beginnt die Plakettenlaufzeit von diesem Monat an.

Wird der Termin der HU-Gültigkeit mehr als zwei Monate überschritten, hat es einen vom Gesetzgeber geforderten sogenannten erweiterten Prüfungsumfang zur Folge. Es ist ein ein Aufschlag von 20% auf die Hauptuntersuchungskosten zu entrichten.