Nachprüfungsfristen
Werden bei einer Hauptuntersuchung erhebliche Mängel festgestellt, muss das Fahrzeug innerhalb eines Monats zur Nachprüfung vorgestellt werden. Wird dieser Termin verpasst, ist eine neue Hauptuntersuchung fällig.
Alle dokumentierten Mängel (auch sogenannte «geringe Mängel») müssen spätestens zum Zeitpunkt der Nachprüfung beseitigt sein, sonst darf keine Plakette zugeteilt werden.
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Schlagworte:Hauptuntersuchung, Mängel, Nachprüffristen, Nachprüfung, Nachprüfungsfristen, TÜFA-TEAM, TÜV SÜD