
Checklisten Hauptuntersuchung (HU)
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Auf unseren HU-Checklisten haben wir Ihnen zudem die Punkte zusammengestellt, die Sie vor der HU selbst überprüfen können.
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Wohnmobile bis 3,5 Tonnen werden wie PkW behandelt. Wohnmobile von 3,5 bis 7,5 Tonnen müssen in den ersten sechs Zulassungsjahren alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Ab dem siebten Zulassungsjahr ist die jährliche Hauptuntersuchung verpflichtend.
Die Gasprüfung muss alle zwei Jahre durchgeführt werden und ist Voraussetzung für die Zuteilung der HU-Plakette. Bitte überprüfen Sie im Vorfeld, dass die Bauteile mit einer Austauschpflicht innerhalb von zehn Jahren (Gasregler, Gasschläuche, Sperrhähne), falls nötig, bereits im Vorfeld ausgetauscht wurden, damit Sie die Gasprüfung und damit auch die HU ohne Verzögerung erhalten.
Außerdem benötigen wir das Erstbescheinigungsheft vom Hersteller; die Gasflasche sollte zudem befüllt sein. Darüber hinaus gilt das Gleiche wie bei einem Pkw: Bitte bringen Sie den Fahrzeugschein mit, und denken Sie auch an das Warndreieck und den Verbandskasten.
Bei Wohnwagen sind die Gasprüfung und die Erteilung der HU-Plakette nicht miteinander verknüpft. Wenn eine Gasanlage vorhanden ist, muss die Gasprüfung aber zum Stichtag ebenfalls durchgeführt werden. Viele Campingplätze wollen aus Sicherheitsgründen auch die Bescheinigung über die bestandene Gasprüfung sehen.
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